Fördermöglichkeiten
Wer kann Unterstützung erhalten?
Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) erhalten.
Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe kann insbesondere bestehen, wenn die Familie beispielsweise
- Bürgergeld
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Wohngeld
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhält.
Die konkreten Voraussetzungen für eine Kostenübernahme werden von der jeweils zuständigen Behörde geprüft.
Was kann übernommen werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine angemessene Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden.
Die Lernförderung soll den regulären Schulunterricht ergänzen und Schülerinnen und Schüler gezielt dabei unterstützen, wesentliche Lernziele zu erreichen.
Die Lernförderung kann beispielsweise folgende Fächer umfassen:
Deutsch · Mathematik · Englisch · weitere schulische Fächer
Wichtig
Die Kostenübernahme erfolgt nicht automatisch. Ob und in welchem Umfang eine Förderung bewilligt wird, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab und wird von der zuständigen Behörde geprüft und bewilligt.
Bitte stellen Sie den erforderlichen Antrag bei der zuständigen Stelle und warten Sie die Bewilligung ab.
Wir helfen Ihnen gerne
Sie sind sich nicht sicher, ob für Ihr Kind eine Förderung der Lernkosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets möglich ist?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir informieren Sie über unser Angebot und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Wir helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und die nächsten Schritte zu verstehen. Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen trifft die zuständige Behörde.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.